Filmbegriffe

Indizierung

Was bedeutet Indizierung?

Indizierung Definition

Bei einer Indizierung handelt es sich zunächst einmal um die Aufnahme in ein Register. Spricht man in Bezug auf Filme von einer Indizierung, dann ist damit die Aufnahme eines Films auf die Liste der jugendgefährdenden Medien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gemeint.

Indizierung Folgen

Die Indizierung eines Films sorgt für weitreichende Beschränkungen hinsichtlich der Präsentation, Bewerbung, Abgabe, der Verbreitung und des Vertriebs des entsprechenden Trägermediums. So darf ein indiziertes Medium Kindern und Jugendlichen etwa weder angeboten, gezeigt, überlassen noch auf anderem Wege zugänglich gemacht werden.

Der indizierte Film darf zwar auch weiterhin verkauft werden, jedoch nur noch an Erwachsene und unter bestimmten Bedingungen. So kann der Film etwa unter dem Ladentisch oder in geschlossenen Bereichen, zu denen Kindern keinen Zutritt haben, verkauft werden. Auch für den Versandhandel gibt es Beschränkungen, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Medien nicht an Kinder oder Jugendliche versandt werden.

Indizierte Trägermedien dürfen weder öffentlich beworben werden, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche sie sehen, noch dürfen sie für Erwachsene damit beworben werden, dass sie indiziert wurden, ein Indizierungsverfahren läuft oder lief.

Eine vollständige Liste der Beschränkungen kann auf der Website der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz unter dem Punkt „Indizierung“ eingesehen werden. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen für indizierte Trägermedien drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

FSK 18 Warnhinweis mit rotem HintergrundFSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Indizierung im Überblick: Abgrenzung und Folgen im Alltag

Eine Indizierung ist keine Altersfreigabe und kein Verbot. Sie betrifft Medien, die in Deutschland als jugendgefährdend eingestuft werden, und schränkt vor allem Werbung und Verkauf ein.

Indizierung, FSK und Verbot im Vergleich

  • FSK-Freigabe: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft legt fest, ab welchem Alter ein Film gezeigt oder abgegeben werden darf. Auch "Keine Jugendfreigabe" ist eine Freigabe und bedeutet, dass der Film nur an Erwachsene abgegeben werden darf.
  • Indizierung: Dabei geht es um eine Entscheidung der zuständigen Behörde. Der Film bleibt Erwachsenen zugänglich, wird aber aus der freien Auslage und der Werbung genommen.
  • Beschlagnahme und Verbot: Wenn ein Gericht einen Film beschlagnahmt, etwa wegen Gewaltverherrlichung oder verbotener Inhalte nach dem Strafgesetzbuch, ist das eine strafrechtliche Maßnahme. Sie geht deutlich weiter als eine Indizierung.

Ablauf

Ein Verfahren beginnt auf Antrag oder Anregung berechtigter Stellen, etwa von Jugendämtern. Ein Gremium prüft den Inhalt und wägt zum Beispiel Gewaltdarstellung, Menschenwürde und Kunstfreiheit ab. Wurde ein Film indiziert, kann er später von der Liste gestrichen werden, etwa nach einer Neubewertung oder nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist, die üblicherweise 25 Jahre beträgt.

Häufige Missverständnisse

  • "Indiziert heißt verboten": Falsch. Erwachsene dürfen indizierte Filme grundsätzlich besitzen und unter Auflagen kaufen.
  • "Indiziert heißt FSK 18": Ebenfalls falsch. Eine Altersfreigabe und eine Indizierung sind getrennte Verfahren.
  • "Gilt weltweit": Die Indizierung gilt nur in Deutschland. In anderen Ländern gelten andere Regeln.

Hinweise für Händler und Anbieter

  • Vor dem Verkauf prüfen, ob ein Titel in der aktuellen Liste steht.
  • Bei Online-Angeboten ist zuverlässige Altersverifikation nötig.
  • Bei Unsicherheit helfen die Informationen der zuständigen Bundesbehörde und, bei konkreten Fällen, rechtliche Beratung.

 

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